I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für offene Seminarveranstaltungen (Präsenz oder Online)

Die nachfolgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer von Seminarveranstaltungen und der auf der website www.medtech-seminare.de aufgeführten Veranstalter (Kurz: die Veranstalter).
Für Inhouse-Seminare gelten gesonderte AGB.

Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung der Veranstalter und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Zielgruppen, Seminarorte und Teilnahmegebühren sind den jeweiligen Ausschreibungen bzw. Seminarangeboten zu entnehmen.

1. Anmeldung/Anmeldebestätigung

Die Anmeldung zu einem Seminar erfolgt über das elektronische Anmeldeformular, das auf der Website www.medtech-seminare.de einzeln oder in den Broschüren und Flyern integriert veröffentlicht ist. Die Teilnehmerzahl eines Seminars ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung der auf der website www.medtech-seminare.de aufgeführten Veranstalter zustande. Mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer die Rechnung. Die Veranstalter sind berechtigt, die Anmeldung zu einem Seminar ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Gebühren. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort fällig. In der Gebühr inbegriffen sind die Seminarunterlagen und bei Präsenzseminaren die Verpflegung wie Pausengetränke und Mittagessen während der Veranstaltung, soweit dies in der Seminarbeschreibung angegeben ist. Nicht inbegriffen sind etwaige Reisekosten des Teilnehmers sowie Aufwendungen für Übernachtung und Verpflegung außerhalb der Seminarzeiten.

3. Preisnachlass

Sollte mehr als zwei Vertreter desselben Unternehmens an derselben Veranstaltung teilnehmen, bieten wir ab dem dritten Teilnehmer 15% Preisnachlass.

4. Kündigung/Stornierung

Der Vertrag kann bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail oder Post gekündigt werden. Danach sind 60 % der Teilnehmergebühr zu entrichten. Bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund) ist die volle Gebühr zu entrichten.

Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, einen zahlenden Ersatzteilnehmer zum Seminar zu schicken. Ferner hat der Teilnehmer die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach der Stornierung bzw. dem Nichterscheinen ein Ersatztermin fest zu buchen. In diesem Fall werden dem Teilnehmer die infolge der Stornierung fälligen Gebühren abzüglich der zu entrichtenden Tagungspauschale gutgeschrieben.
Die Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt davon unberührt.

5. Änderungen

Die Veranstalter behalten sich vor, bei Eintreten von nicht zu vertretenden Umständen, wie z.B. der Erkrankung oder dem sonstigen Ausfall eines Referenten das Seminar räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen pro Seminar behalten sich die Veranstalter vor, die jeweilige Veranstaltung zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In diesem Fall bemühen sich die Veranstalter die Teilnehmer spätestens 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn zu informieren. Im Fall einer zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage eines Seminars bestehen nicht, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der Veranstalter oder ihrer Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.


6. Teilnahmebestätigung

Die Teilnehmer eines Seminars erhalten nach dem Seminar eine Teilnahmebestätigung des jeweiligen Veranstalters.

7. Urheberrechte

Die Seminarunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt.
Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information des Teilnehmers ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Veranstalter gestattet. Bei Zustimmung ist auf die Urheberquelle deutlich und auf jeder Seite sichtbar hinzuweisen.

8. Haftung

Für die Haftung der Veranstalter gilt folgendes: Die Veranstalter haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Veranstalter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Der Begriff der Kardinalspflicht wird entweder zur Kennzeichnung einer konkret beschriebenen, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden, wesentlichen Pflichtverletzung gebraucht oder abstrakt erläutert als Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen der garantierten Beschaffenheit, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.

9. Sonstiges

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Geschäftsort des Veranstalters.

 

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Inhouse-Seminare (Präsenz oder Online)


Die nachfolgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber eines Inhouse-Seminars und der Veranstalter als Auftragnehmer.
Für offene Seminarveranstaltungen gelten gesonderte AGB.

Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung der Veranstalter und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Zielgruppen, Seminarorte und Honorare sind den jeweiligen Vertragsvereinbarungen zu entnehmen.

1. Auftragsannahme

Die Themen des inhouse-Seminars werden schriftlich oder persönlich vereinbart. Der Vertrag kommt nach Evaluation der gewünschten Trainingsinhalte und Abgabe eines Angebots der Veranstalter und durch eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers zustande.

2. Honorare und Zahlungsbedingungen

Es gelten die jeweils vertraglich vereinbarten Honorare oder Seminar-Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber trägt bei Präsenzseminaren die anfallenden Reise- und Übernachtungskosten der Trainer oder Referenten. Die Zahlung des Honorars und der Spesen ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort fällig.

3. Stornierung

Stornierungen eines Seminars müssen schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen. Bei Stornierung des Seminars werden folgende Gebühren erhoben:
- bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 500,- EUR 
- bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Honorars
- ab dem 6. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn wird das volle Honorar fällig
Wird innerhalb von 4 Wochen nach der Stornierung ein Ersatztermin fest gebucht, so werden die fälligen Gebühren gutgeschrieben.

4. Änderungen

Die Veranstalter behalten sich vor, bei Eintreten nicht zu vertretender Umstände wie z.B. der Erkrankung oder dem sonstigen Ausfall eines Referenten das Seminar zeitlich zu verlegen, einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen. Im Fall einer zeitlichen Verlegung der Veranstaltung oder der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden dem Auftraggeber weder das Honorar noch die angefallenen Spesen in Rechnung gestellt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten der Teilnehmer) bei Änderungen oder Absage eines Seminars bestehen nicht.

5. Teilnahmebestätigung

Die Teilnehmer eines Seminars erhalten nach dem Seminar eine Teilnahmebestätigung.

6. Urheberrechte

Die Seminarunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information des Teilnehmers ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. Bei Zustimmung ist auf die Urheberquelle deutlich und auf jeder Seite sichtbar hinzuweisen.

7. Haftung

Die Veranstalter haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Veranstalter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Der Begriff der Kardinalspflicht wird entweder zur Kennzeichnung einer konkret beschriebenen, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden, wesentlichen Pflichtverletzung gebraucht oder abstrakt erläutert als Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen der garantierten Beschaffenheit, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.

8. Sonstiges

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Geschäftsort des Veranstalters